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    Nachwuchs gesucht?
    Ausbildungsplatzwechsel im Gesundheits- und Sozialwesen

    Erster Versuch kein Match? Dein Neustart ohne Zeitverlust.

    Du machst eine Ausbildung in der Arztpraxis, Klinik, Kita oder Sozialeinrichtung – aber dein Team passt nicht zu dir? Finde den Ausbildungsplatz, der wirklich zu dir passt – diskret, schnell und ohne Papierkrieg.

    Warum ein Wechsel klug ist

    Dein Recht

    Ein Ausbildungsplatzwechsel ist gesetzlich erlaubt – auch während der Probezeit oder danach mit Frist.

    Direkt bewerben

    Schreib Praxen und Einrichtungen, die Wechsler willkommen heißen – ohne Umwege.

    Nahtloser Übergang

    Viele Praxen, Kliniken, Kitas und Einrichtungen rechnen deine bisherige Ausbildungszeit an, sodass du kaum Zeit verlierst.

    Ausbildungsbetrieb wechseln – wann ist der richtige Zeitpunkt?

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    Wechsel im 1. Lehrjahr

    Oft bist du noch in der Probezeit – eine Kündigung ist jederzeit und ohne Grund möglich. Aber auch nach der Probezeit ist ein Ausbildungsbetrieb wechseln im 1. Lehrjahr unkompliziert, da kaum Ausbildungszeit verloren geht.

    2

    Wechsel im 2. Lehrjahr

    Der häufigste Zeitpunkt für einen Wechsel. Deine bisherige Ausbildungszeit wird in der Regel voll angerechnet. Ausbildungsbetrieb wechseln im 2. Lehrjahr gelingt meist über einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung aus wichtigem Grund.

    3

    Wechsel im 3. Lehrjahr

    Kurz vor der Prüfung – ein Wechsel ist auch jetzt möglich, aber das Timing ist entscheidend. Kläre frühzeitig die Prüfungsanmeldung beim neuen Betrieb. Ausbildungsbetrieb wechseln im 3. Lehrjahr erfordert gute Planung.

    Häufige Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel

    Schlechtes Arbeitsklima oder fehlende Wertschätzung
    Keine oder mangelhafte Anleitung
    Überstunden ohne Ausgleich
    Aufgaben außerhalb des Ausbildungsplans
    Umzug oder persönliche Veränderung
    Wunsch nach anderem Einsatzort (z. B. Klinik statt Praxis, Kita statt Wohnheim)

    Ausbildungsbetrieb wechseln nach der Probezeit

    Die Probezeit ist vorbei, aber die Situation hat sich nicht gebessert? Auch nach Ablauf der Probezeit kannst du deinen Ausbildungsbetrieb wechseln. Rechtlich gibt es zwei Wege: den Aufhebungsvertrag (einvernehmlich mit deinem Betrieb) oder die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 22 BBiG.

    Wichtige Gründe sind zum Beispiel fehlende Ausbildungsinhalte, permanente Überstunden ohne Ausgleich oder Mobbing am Arbeitsplatz. Bevor du kündigst, solltest du deinen neuen Betrieb bereits gefunden haben – so vermeidest du eine Ausbildungslücke und die bisherige Zeit wird nahtlos angerechnet.

    Auf MedicMatch findest du Praxen, Kliniken, Kitas und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die gezielt Wechsler aufnehmen und deine Vorerfahrung wertschätzen.

    Ausbildung wechseln im 3. Lehrjahr – geht das noch?

    Ja, ein Ausbildungsplatzwechsel ist auch im 3. Lehrjahr noch möglich – allerdings ist gutes Timing entscheidend. Da die Abschlussprüfung bevorsteht, solltest du frühzeitig klären, ob der neue Betrieb dich rechtzeitig zur Prüfung anmelden kann. In den meisten Fällen übernimmt die zuständige Kammer (z. B. Ärztekammer, Zahnärztekammer oder das zuständige Amt) die Umschreibung problemlos.

    Plane mindestens drei Monate Vorlauf ein, damit der Übergang reibungslos klappt. Betriebe, die auf MedicMatch als wechslerfreundlich markiert sind, kennen diesen Prozess und unterstützen dich bei der Prüfungsvorbereitung.

    MFA Praxis wechseln – so funktioniert's

    Als MFA (Medizinische Fachangestellte) die Ausbildungspraxis zu wechseln ist keine Seltenheit. Gerade in kleineren Praxen kommt es vor, dass die Anleitung zu kurz kommt, der Ausbildungsplan nicht eingehalten wird oder das Arbeitsklima im Team nicht stimmt. Ein Wechsel in eine andere Arztpraxis, ein MVZ oder sogar eine Klinik ist jederzeit möglich.

    Die Ärztekammer rechnet die bisherige Ausbildungszeit in aller Regel vollständig an, wenn du im Beruf MFA bleibst. Du schließt einen neuen Ausbildungsvertrag ab, der bei der Kammer eingetragen wird – der Rest läuft weiter wie gewohnt.

    Auf MedicMatch kannst du gezielt nach Praxen und Einrichtungen filtern, die MFA-Azubis aufnehmen und Wechsler willkommen heißen. Viele Praxen schätzen die Vorerfahrung von Wechslern und bieten strukturierte Einarbeitung mit fester Praxisanleitung.

    Warum Arbeitgeber Wechsler schätzen

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    Basiswissen inklusive

    Weniger Einarbeitungszeit – Wechsler kennen bereits den Berufsalltag.

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    Hohe Motivation

    Beim zweiten Mal wird's richtig – Wechsler wissen genau, was sie wollen.

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    Berufserfahrung

    Vom ersten Tag an einsetzbar – ob Patientenaufnahme, pädagogisches Angebot oder Dokumentation.

    Betriebe und Einrichtungen, die Wechsler willkommen heißen

    Ausbildungsplätze im Gesundheits- und Sozialwesen für Azubis, die ihren Betrieb wechseln möchten

    7 Stellen

    Heilerziehungspfleger/in

    · Leverkusen

    Wechsler

    Heilerziehungspfleger/in

    · Leverkusen

    Wechsler

    MFA (Medizinische/r Fachangestellte/r)

    · Essen

    Wechsler
    ab 1. Lehrjahr

    Heilerziehungspfleger/in

    · Bergisch Gladbach

    Wechsler

    Heilerziehungspfleger/in

    · Leverkusen

    Wechsler

    Heilerziehungspfleger/in

    · Bergisch Gladbach

    Wechsler

    ZFA (Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r)

    · Welzheim

    Wechsler
    ab 1. Lehrjahr

    So wechselst du deinen Ausbildungsplatz

    1

    Profil anlegen

    Gib an, in welchem Lehrjahr du bist.

    2

    Wechsler-Stellen finden

    Filtere gezielt nach Betrieben und Einrichtungen, die Wechsler aufnehmen.

    3

    Bewerben

    Sende deine Anfrage direkt über MedicMatch.

    Häufige Fragen zum Ausbildungsplatzwechsel

    Kann ich meinen Ausbildungsplatz einfach wechseln?

    Ja. Während der Probezeit kannst du jederzeit kündigen. Danach ist eine Kündigung mit 4 Wochen Frist aus wichtigem Grund möglich – oder du einigst dich mit deinem Betrieb auf einen Aufhebungsvertrag.

    Kann ich meinen Ausbildungsbetrieb während der Probezeit wechseln?

    Ja, während der Probezeit (in der Regel 1–4 Monate) kannst du das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Du brauchst lediglich eine schriftliche Kündigung – eine Frist gibt es nicht.

    Kann ich meinen Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit wechseln?

    Ja, auch nach der Probezeit ist ein Wechsel möglich. Du benötigst entweder einen wichtigen Grund (z. B. Ausbildungsmängel, Mobbing) für eine fristlose Kündigung oder du einigst dich mit deinem Betrieb auf einen Aufhebungsvertrag.

    Was sind häufige Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel?

    Die häufigsten Gründe sind schlechtes Arbeitsklima, fehlende oder mangelhafte Anleitung, Überstunden ohne Ausgleich, Aufgaben außerhalb des Ausbildungsplans sowie persönliche Veränderungen wie ein Umzug.

    Wird meine bisherige Ausbildungszeit angerechnet?

    In vielen Fällen ja. Der neue Betrieb und die zuständige Stelle (z. B. Ärztekammer, Zahnärztekammer oder Behörde) entscheiden, ob und wie viel angerechnet wird. Wenn du im gleichen Beruf bleibst, ist eine volle Anrechnung üblich.

    Muss ich einen neuen Ausbildungsvertrag unterschreiben?

    Ja. Beim neuen Betrieb wird ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen und bei der zuständigen Kammer eingetragen.

    Was ist, wenn ich auch den Beruf wechseln möchte?

    Auch ein Berufswechsel ist möglich – z. B. von MFA zu ZFA oder von Erzieher/in zu HEP. Allerdings wird die bisherige Ausbildungszeit dann meist nicht oder nur teilweise angerechnet.

    Kann ich z. B. von der Arztpraxis in eine Klinik wechseln?

    Ja, auch ein Wechsel des Einsatzortes innerhalb desselben Berufs ist möglich. Viele Azubis wechseln z. B. von einer kleinen Praxis in eine größere Klinik oder umgekehrt – je nachdem, was besser zu ihnen passt.

    Kann ich z. B. von der Kita in ein Wohnheim wechseln?

    Ja, ein Wechsel des Einsatzortes innerhalb desselben Berufs ist auch im Sozialbereich üblich. Viele Azubis wechseln z. B. von einer kleinen Kita zu einer größeren Einrichtung oder in ein Wohnheim der Eingliederungshilfe.

    Kann ich als MFA die Praxis wechseln?

    Ja, MFA können ihre Ausbildungspraxis jederzeit wechseln. Während der Probezeit genügt eine formlose Kündigung. Danach hilft ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung aus wichtigem Grund – z. B. bei fehlender Anleitung oder schlechtem Arbeitsklima. Die Ärztekammer rechnet die bisherige Ausbildungszeit in der Regel voll an. Was du als MFA nach dem Wechsel verdienst, zeigt unser MFA-Gehaltsrechner.

    → MFA-Gehalt 2026 nach Tarifvertrag berechnen

    Was muss ich beim Ausbildungswechsel im 3. Lehrjahr beachten?

    Kurz vor der Abschlussprüfung ist besonderes Timing gefragt. Kläre frühzeitig mit dem neuen Betrieb und der zuständigen Kammer, ob die Prüfungsanmeldung rechtzeitig übertragen werden kann. Ein Wechsel ist auch jetzt noch möglich – aber plane mindestens 3 Monate Vorlauf ein.

    Wie funktioniert ein Wechsel nach der Probezeit konkret?

    Nach Ablauf der Probezeit brauchst du einen Aufhebungsvertrag (einvernehmlich) oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 BBiG). In beiden Fällen empfiehlt sich: erst neuen Betrieb finden, dann kündigen. So vermeidest du eine Ausbildungslücke.

    Sie nehmen Wechsler auf?

    Markieren Sie Ihre Ausbildungsinserate als wechslerfreundlich und erreichen Sie motivierte Azubis im Gesundheits- und Sozialwesen – kostenlos auf MedicMatch®.

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